6.4.15 Klammheimlich zum Überschwemmungsgebiet erklärt?
Leserbrief an Straubinger Tagblatt zu den Berichten über die Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten " Kein Veto gegen Überschwemmungsgebiet"
Was hat es für Auswirkungen, wenn ganze Gemeinden zum
Überschwemmungsgebiet erklärt werden, in denen es zuvor über
Generationen keine Überschwemmungen gegeben hat? Ist es richtig,
dass alle niedrig gelegenen Flächen von Flusskilometer 2346,6 bis
2293,5.als Überschwemmungsgebiete betroffen sind? Daraus ergeben
sich einschneidende und weitreichende Festlegungen, über die kaum
jemand aus der Bevölkerung Bescheid weiß. Die Festsetzung sei
verpflichtend, lese ich im im aktuellen Infoblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach. Gilt das für alle gefährdeten
Flussbereiche in Bayern, also an der gesamten Donau und ihren
Zubringern? Oder ist das alleine auf den Landkreis Straubing
beschränkt?
Eine ausdrückliche Ausweisung als Überschwemmungsgebiet hat
weitreichende Folgen auf die Entwicklungsmöglichkeiten und alle
betroffenen Besitzstände in der betroffenen Region, etwa eine
dauerhafte Wertminderung von Land und Gebäuden. Der Art. 76
Wasserhaushaltsgesetzes beschreibt die Einschränkung von
Grundrechten, etwa der Unverletzlichkeit der Wohnung und des
Eigentums. Paragraf 78 des Wasserhauhaltsgesetzes listet eine Reihe
von Untersagungen für Überschwemmungsgebiete auf.
Doch auch über den Umstand, dass die Anliegergemeinden mit 50
Prozent an den Kosten des Hochwasserschutzes beteiligt werden
sollen, gibt es ein beinah völliges Informationsdefizit. Wen ich
auch frage, niemand kann sich vorstellen, dass es so sein könnte.
Das wäre ja eine schreiende Ungerechtigkeit, denn die Hochwasser
entstünden im ganzen Land. Man könne doch nicht die Flussanwohner
dafür bezahlen lassen, wenn landesweit mit staatlichem Segen
dräniert, kanalisiert, verdichtet und versiegelt wird! In einer
"Quer"-Sendung des BR wurde berichtet, dass sich die
österreichischen Nachbargemeinden unterhalb Passau auf der anderen
Donauseite mit 5 Prozent der Kosten für den Hochwasserschutz
beteiligen müssen und bayerische Gemeinden mit 50 Prozent. Das sind
Kosten, die ländliche Gemeinden nie und nimmer aufbringen können. Es
ist höchste Zeit, die Bevölkerung in Informationsveranstaltungen
über diese Vorgänge endlich gründlich zu informieren.