Sozialpädagogische Aspekte der Betreuung von Berufsschülern im Blockunterricht

 

 

 

 

 

Verfasser: Helmut Josef Geiss, Leiter des Schülerheims bei der Staatl. Berufsschule Mindelheim in 8939 Bad Wörishofen, Oststr. 38

 

 

 

 

Das Referat wurde am 21.2.1980 an der Fachhochschule in Weihenstephan vor Ausbildern vorgetragen, außerdem am 8.6.1983 an der Akademie in Dillingen

Am 8.6.1983 wurde es vom Direktor der Berufsschule Mindelheim, Herrn Morgenthal, an die Regierung von Schwaben weitergegeben

 

 

 

Ich danke den Berufsschuldirektoren Köck, Regen,

Morgenthal, Mindelheim und besonders meinem Mentor Schulleiter Storbeck, Bad Wörishofen für Anregungen und die kritische Durchsicht

 

 

 

 

Gliederung:

 

  1. Für und wider Blockunterricht
  2. Notwendige Konsequenzen hinsichtlich Unterbringung und sozialpädagogische Betreuung
  3. Probleme und Voraussetzungen der Heimunterbringung

a/ psychologische Aspekte, Heimverfassung und päd. Konzept

b/ räumliche Voraussetzungen

c/ personelle Voraussetzungen

      4. Bisherige Erfahrungen im Schülerheim bei der Staatl. Berufsschule Bad Wörishofen              

 


  1. Für und wider Blockunterricht

 

Die steigenden Anforderungen unserer hochtechnisierten Welt haben notwendigerweise auch Auswirkungen auf das berufliche Ausbildungssystem.

Gestiegene theoretische Anforderungen in vielen Bereichen erfordern eine diesen Realitäten gerecht werdende Berufsschule.

 

In ersten Schulversuchen Ende der 50. Jahre wurden die bis dahin über das ganze Jahr verteilten Berufsschultage zusammengefasst und auf „Blöcke“ oder „Phasen“ konzentriert.

Nach den ersten positiven Erfahrungen wurde bereits 1972 im „Gesetz über das berufliche Schulwesen“ postuliert, dass Unterricht in „zusammenhängenden Teilabschnitten“ statt des herkömmlichen Teilzeitunterrichts anzustreben ist.

 

Die Vorteile eines derartigen Blockunterrichts liegen auf der Hand. Mussten sich bisher Lehrer und Schüler jede Woche erneut unter vielen Schwierigkeiten auf den letztwöchigen Lehrstoff rückbesinnen, wodurch viel Zeit mit Wiederholungen vertan wurde, kann nun kontinuierlich auf den Kenntnissen des Vortages aufgebaut werden.

 

Die sich bisher an jedem Berufsschultag wiederholende Schwierigkeit der Umstallung von betrieblicher Tätigkeit auf schulische Anforderungen- etwa Zuspätkommen, Unausgeschlafenheit, häufige Krankmeldungen oder unentschuldigtes Fehlen, unerledigte Hausaufgaben usw. – wird diese Problematik auf wenige Anlaufzeiten reduziert.

 

Neben gestiegener Lernbereitschaft und verbessertem Sozialverhalten konnte bei der Blockbeschulung ein bemerkenswerter Rückgang der Schulversäumnisse festgestellt werden.

 

Durch die zusammenhängenden Teilabschnitte können auch aus größeren geographischen Flächen Berufsgruppen zusammengezogen und nun von entsprechend spezialisierten Fachlehrern qualifizierter unterrichtet werden.

Mit der Fachsprengelbildung 1973/74 wurde auch ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. War es bislang unmöglich an allen Berufsschulen guteingerichtete Werkstätten und didaktisches Material bereitzustellen, so kann dies nun mit viel geringerem finanziellem Aufwand realisiert werden.

 

Voraussetzung für den Blockunterricht bei Splitterberufen ist allerdings die Unterbringung eines Großteils der Auszubildenden aus Gründen der Heimatferne am Schulort, was naheliegenderweise nur in internatsähnlichen Institutionen geschehen kann.

 

 

Als Nachteile des Blockunterrichts werden genannt:

 

a/ Internatskosten

b/ der Unterricht ist nicht mehr berufsbegleitend

c/ bei Erkrankung mehr Versäumnisse

d/ größerer Verwaltungsaufwand bei Einschulung

e/ Verdichtung des Lernstoffes übersteigt bei manchen Berufsgruppen (z. B. Elektronikern) leicht die Aufnahmefähigkeit der Schüler, deshalb sollen bei solchen Berufen nur Kurzblöcke von 1-2 Wochen erfolgen.

 

Zusammenfassung:

 

  1. Blockunterricht hat im allgemeinen mehr Vorteile
  2. Internatsunterbringung nur wenn unbedingt notwendig, dann aber konsequente Durchführung!

 

Durch den Geburtenrückgang ist die Tendenz zur Sprengelbildung und damit die Notwendigkeit einer Internatsunterbringung steigend.

 

 


  1. Notwendige Konsequenzen hinsichtlich Unterbringung und pädagogischer Betreuung

 

 Durch die heimatferne Unterbringung der Blockschüler am jeweiligen Schulort erwächst den staatlichen Stellen eine Betreuungspflicht für den außerschulischen Bereich, den normalerweise die Eltern wahrzunehmen haben.

 

Da die Blockbeschulung mit Internatsunterbringung erst wenige Jahre alt ist und die Sprengelbildung noch andauert, waren die erforderlichen Investitionen landesweit oft noch nicht möglich.

Daher treffen wir heute leider noch häufig auf eine provisorische Unterbringung, die sich mehr oder weniger auf einfache Herbergsaufgaben beschränkt, wie Bereitstellen einer Schlafstelle und Essensmarken in einer Gaststätte.

 

Selbst in Fällen, in denen ein mehr oder weniger geeignetes Gebäude zur Verfügung gestellt werden kann, wird die pädagogische Betreuung noch häufig von einem Personenkreis wahrgenommen, der über keine oder unzureichende Qualifikationen verfügt.

 

Den Landratsämtern als Heimträger, fehlt vielfach auch die entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet. Leider fehlen bislang auch von staatlicher Seite verbindliche Mindestanforderungen und Betreuungsrichtlinien für Berufsschulinternate.

 

Die verantwortlichen kommunalen Ausschüsse stehen der personellen und materiellen Ausstattung derartiger Internate (wie so häufig in der Jugendpflege) oft nicht mit dem nötigen Verständnis und der erforderlichen Aufgeschlossenheit und Informiertheit gegenüber.

So ist es bis heute eher die seltene Ausnahme, wenn irgendwo die Mindeststandards geschaffen werden und wenn – wie bei uns im Kneippkurort Bad Wörishofen – erst nach schlimmen Erfahrungen oder juristischen Problemen mit Provisorien.

 

Da Berufsschüler traditionellerweise keine Lobby haben, die sich für sie einsetzt, bleibt alle Pionierarbeit an den verantwortlichen Schul- und Heimleitern hängen, die damit aber völlig überfordert sind.

 

Da landläufig die Motivierungsmöglichkeit berufsschulpflichtiger Jugendlicher im Freizeitbereich recht gering eingeschätzt wird, kommt es meist nur zu den allernötigsten Investitionen. Diese werden auch nur vorgenommen, um die Heimschüler im Internat „zu binden“, das heißt, möglichst aus dem Stadtbild zu halten. So wird mit Spielgeräten und Automaten aller Art, Fernsehern und ähnlichen elektronischen Babysittern versucht, möglichst viele Schüler im Heim zu binden und so auch „Lagerkoller“ zu vermeiden…

 

Eine derartige „Pädagogik“ verdient ihren Namen nicht, sie begnügt sich mit „Freizeit-totschlagen“.

 

Da gerade Auszubildende im Bereich ihrer außerbetrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie stark benachteiligt sind, auch weil sie neben der Arbeit fast keine Freizeit haben, kann eine Internatsbetreuung die großartige Möglichkeit bieten, der kulturellen, sozialen und sportlichen Verkümmerung entgegenzuwirken.

 

Die Freizeitbetreuung in einem Schülerheim muss sich dieser Bereiche annehmen und brachliegende Entwicklungsmöglichkeiten gezielt fördern.

 

Dem Entwicklungsstand angemessene Hilfestellungen und vor allem attraktive Angebote können den in vielen Dingen alleingelassenen, sich in aller Regel in schwierigen Pubertätsabschnitten befindlichen Jugendlichen, Wegweiser und Stütze sein und die in der Verfassung und der Allgemeinen Schulordnung festgelegten Bildungsziele anzustreben, etwa Verantwortung für sich und die Gemeinschaft, Herz-, Verstand- und Charakterbildung usw.

 

Gerade im Berufsschulbereich mit den übervollen Lehrplänen und der angestrebten Gesellenprüfung, erst recht im beruflichen Alltag, der oft keinen Feierabend kennt, bleibt kaum Zeit für die menschliche Entwicklung über den Beruf hinaus. Hier kann das Internat ein wenig fördern und Benachteiligungen ein wenig kompensieren.

 

Selbstverständlich sind diese Erziehungsziele wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben und dürfen nicht dem Berufsschulsystem aufgebürdet werden, in dem die gute berufliche Ausbildung Priorität geniest.

 

Wie sich aber zeigt, beeinflusst eine vernünftige außerschulische Betreuung auch das schulische Lernverhalten günstig, denn ein interessantes Programmangebot schafft nach einem anstrengenden Schultag auch ein Klima, das die Reproduktion körperlicher und geistiger Kräfte fördert: Ausgleich und Entspannung durch gesteuerte Aktiv-Freizeit.

 

Im Übrigen dient ein gutes Freizeitangebot auch als Ordnungsinstrument, denn es sind die gelangweilten, herumhängenden Schüler, die am Ende ihre Kräfte mit irgendeinem Unfug beweisen wollen.

 

Schon auf mittlere Sicht wird sich eine gute Betreuung für den Heimträger auch in Mark und Pfennig bemerkbar machen, denn wer sich in einem Heim zu Hause fühlt, identifiziert sich auch mit ihm. Mutwillige Zerstörungen, die in manchen kasernenähnlichen Herbergen alltäglich sind, kommen in einem guten Schülerheim zur absoluten Ausnahme.

 

 

Zusammenfassung:

 

a/ Betreuungspflicht für den außerschulischen Bereich

b/ Förderung gesamtmenschlicher Entwicklung

c/ ein attraktives Freizeitangebot ist das beste Ordnungsinstrument

d/ weniger Aggressionen und Zerstörungen

 

 


  1. Probleme und Voraussetzungen der Heimunterbringung

 

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Auszubildenden mehr oder wenig unfreiwillig beim ersten Mal zum Blockunterricht anreist. Dies ist verständlich, müssen sie doch für längere Zeit die vertraute Atmosphäre zu Hause, die Eltern und den Freundeskreis  verlassen, meist zum ersten Mal im Leben. Da Internate nicht den besten Ruf genießen, ist die Aussicht auch nicht gerade verlockend. Da die Aversionen in der Berufsschule nicht abreagiert werden können, da diese über den zukünftigen beruflichen Erfolg entscheidet. Der Zensurendruck und die zwangsweise Unterordnung erhöhen oft auch noch den Unmut, der in die Freizeit mitgenommen wird. Wenn diese dann auch noch Langeweile und kasernenähnlichen Lebensumstände bedeuten, dann ergibt das mit den aufgestauten Ängsten und Aggressionen eine gefährliche Mischung. Dazu kommen private Probleme, Geldsorgen, Ärger in Schule und Betrieb, Angst um die Treue der Freundin oder den Freund zu Hause. Das alles wird ins Internat getragen und spitzt sich durch die oft unerfreulichen Umstände dort weiter zu. Kann die Familie zu Hause durch ihre Geborgenheit (in günstigen Umständen) manches entschärfen, so ist das im Internat erst einmal nicht selbstverständlich. Nur wenn es gelingt in der Freizeit eine individuelle, persönliche Atmosphäre zu schaffen, kann das Internat das Zuhause vielleicht ersetzen.

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Einzelzimmer gibt es praktisch nirgends, Zweibettzimmer in Neubauten oft geplant, werden dann in der Praxis meist zu Dreibettzimmer, was eine Enge und eine erzwungene Nähe zu oft unsympathischen Mitschülern erzeugt, die alleine das Internat zur Aversion machen. Man kann es den Heimträgern nicht  eindringlich genug sagen, dass einige Bedingungen für ein gedeihliches Miteinander unabdingbar sind:

 

-         das Vorhandensein persönlicher Rückzugsbereiche

-         die Zahl, Größe und Ausstattung der Freizeiträume

-         ausreichend geeignetes pädagogisches Personal (die vielleicht am schwersten erfüllbare Forderung)

-         ein vertrauensvolles Wohnklima

-         ein attraktives Freizeitangebot

-         eine gute Hausaufgabenbetreuung

-         ausreichend Sanitärräume

-         eine gute Verpflegung

 

Jedes Ausschussmitglied des Kostenträgers, das über die Baulichkeit, Ausstattung und die Personaldecke entscheidet, sollte es eigentlich wissen, wie ein Internat sein sollte, um sich selber darin wohlzufühlen. Die Wirklichkeit zeigt aber, dass dieses Einfühlungsvermögen entweder nicht vorhanden ist oder sich nicht durchsetzen kann. Ich bin schon in Neubauten geladen worden, die von Architekten geplant worden waren, die stolz darauf waren, sich zuvor kein einziges anderes Internat angesehen zu haben. In einem besonders krassen Fall riet ich dem Stararchitekten, noch einen Balken einzuziehen, damit sich der Heimleiter daran aufhängen kann. Die meisten Berufsschulinternate, die ich bisher besucht habe, sind eine Frechheit, eine Verschwendung von Steuergeldern noch dazu.


a/ Heimordnung und Erzieherverhalten

 

Eine gute Heimordnung besteht nicht nur Geboten und Verboten, sondern formuliert wie eine kleine „Verfassung“ auch die Rechte der Schüler.

Natürlich muss es beim Zusammenleben von so vielen Menschen Regeln geben, deren Einhaltung ohne Ansehen der Person durchgesetzt werden müssen. Es gibt kaum etwas Schlimmeres, als wenn die Auslegung der Regeln von Launen oder Sympathien des pädagogischen Personals abhängig sind.

Sehr wesentlich ist auch, dass es keine Verbote ohne wirkliche Notwendigkeit dafür geben darf. Die Verbote müssen begründet und besprochen werden, damit jeder den Sinn der Regeln einsehen kann.

 

Eine gute Heimordnung sollte so wenig einschränken wie unbedingt nötig.

Im Freizeitbereich sollte „sozial-integratives“ Erzieherverhalten der Normalfall sein. Wer den Erzieher im Normalfall als Freund und Helfer kennt, der wird umso eher bei Notwendigkeit autoritäres Durchsetzen von wichtigen Punkten des Zusammenlebens auch akzeptieren, zumal die meisten Jugendlichen aus autoritären Familien- und Betriebsstrukturen kommen. Jugendliche akzeptieren auch Strafen, wenn sie gerecht sind, Ungerechtigkeit oder Erniedrigung akzeptieren sie aber nie und sie werden sich in Bereichen rächen, die nicht kontrolliert werden können.

 

Würden Ausnahmen und unterschiedliche Behandlung in einem Dauerinternat eher toleriert, so fehlt bei einem Blockschulheim durch die dauernde Fluktuation jede Chance eine „blinde“ Vertrauensgrundlage zu schaffen.

 

Niemals darf ein Betreuer vergessen, dass mehr als alle seine schönen Reden das eigene Beispiel erzieht. Wenn die Erzieher selber laut, unpünktlich, unzuverlässig, launisch oder spöttisch sind, werden die Schüler es auch sein. Und wichtiger als Bestrafung ist die konsequente „Verstärkung“ von sozialem, kooperativen und freizeitaktiven Verhaltens durch Lob und Anerkennung.

 

Ein Dauerkonfliktthema entsteht durch die krassen Altersunterschiede, die bei manchen Ausbildungsberufen die Regel sind. Besteht für die 15-18 jährigen Schüler eine Betreuungspflicht, die auch zeitliche Grenzen für die Nachtruhe nötig macht, empfinden dies volljährige Schüler als arge Zumutung. Leider lassen sich aus räumlichen und personellen Gegebenheiten oft keine Unterschiede machen, was aber bei Neuplanungen von Internaten vielleicht gelöst werden kann.

 

 

 

 b/ Räumliche Voraussetzungen

 

Auch wenn Blockschüler in der Regel nur neun Wochen im Jahr im Internat verbringen, so ist für ihr Wohlbefinden und den Frieden im Haus ein Mindestmaß an Komfort notwendig, zumal in Zukunft eventuell verstärkt auch Berufsgrundschüler für ein ganzes Jahr darin wohnen müssen.

 

Große Schlafsäle sollten der Vergangenheit angehören, denn Aggressionen und Unruhe gedeihen in ihnen besonders und führen zu psychischem Dauerstress. Mehr als zwei Schüler sollten sich keinen Schlafraum teilen müssen, bei Dreierzimmer gibt es beinah immer eine Paarbildung, unter der der Dritte zu leiden hat. Zweibettzimmer sind auch wichtig für eine ruhigere Lernsituation während der Studierzeit.

 

Um dem „Internierungsempfinden“ entgegenzuwirken, sollte der Schlafraum seine Funktion als Rückzugsbereich auch erfüllen können und dem eigenen Zimmer zu Hause nicht wesentlich nachstehen.

 

Genügend Platz zum Lernen und eine Nasszelle, sollten bei Neubauten unbedingt berücksichtigt werden. Wasch- und Duschsäle sind ein Hort ständiger Konflikte.

 

Ein Heimzimmer sollte auch keine weißkahlen Wände haben, dezente Farben etwa oder andere Wandverkleidungen machen einen Raum optisch wärmer.

 

Wegen der Trittschaldämmung sind Teppichböden auf Schlafetagen ein Muss.

 

Eine Trennung der Schlafzonen in verschiedene Geschlechter ist bei minderjährigen Mädchen unbedingt erforderlich, aber auch bei Älteren sinnvoll. Der von den Eltern übernommene Erziehungsauftrag und die damit verbundene große Verantwortung lassen gar keine andere Alternative. Wenn die Trennung vorgenommen wird, muss die auch vollständig sein und keine Schlupflöcher offen lassen, denn daraus ergeben sich Dauerkonflikte. Günstigerweise beginnt die Trennung schon bei den Treppenhäusern. Eine gute Lösung wäre die bauliche Trennung in verschiedene Gebäudekomplexe.

 

Gemeinsame Aufenthalts- und Freizeiträume sind dagegen nicht nur aus Kostengründen wichtig, sie entsprechen auch dem Zusammenleben in der Gesellschaft. Vorteilhaft wirken sie sich auch auf den Umgangston und das Verhalten aus. Übertriebenes männliches Imponiergehabe wird damit ebenso eingedämmt wie überspanntes Mädchengegackere.

 

Diese öffentlichen Räume werden günstigerweise in das Erdgeschoss gelegt, die getrennten Schlafräume in die oberen Geschosse, wodurch dem allseits bekannten „Ein- bzw. Aussteigen“ zur Nachtzeit ein Riegel vorgeschoben wird.

 

Zentrum des Hauses wäre eine wohnliche Eingangshalle, in die alle Wohnbereiche münden. Dieser Raum sollte möglichst auch so groß genug sein, dass er für Veranstaltungen genutzt werden kann.

Diese Eingangshalle hat sehr schnell eine Art „Marktplatzfunktion“. Schüler, die ansonsten nur auf dem Zimmer sitzen, etwa weil sie sich (noch) nicht getrauen an Veranstaltungen teilzunehmen, nehmen in so einem Raum gerne aus sicherer Distanz am allgemeinen Treiben teil. Eine Telefonzelle, ein Getränkeautomat, gemütliche Sitzgelegenheiten und eine Infotafel sind ebenfalls unentbehrlich.

 

An diesem zentralen Raum liegen auch das Leiterbüro, mit der Möglichkeit auch Durchsagen ins ganze Haus machen zu können. Auf eine Glocke zur Anzeige offizieller Zeiten, etwa für Studierzeit und Nachruhe solle auch vorhanden sein

 

Wünschenswert wäre auch ein angrenzender Speisesaal mit einer Verbindungsmöglichkeit bei Veranstaltungen.

 

Die Größe und Zahl der Freizeiträume sind naturgemäß von der Schülerzahl abhängig. Leider wird in diesem Bereich am meisten gespart bzw. von zu niedrigen Belegungszahlen ausgegangen.

Wer ernsthaft an einer guten Betreuung der Schüler interessiert ist und verhindern will, dass sie nach der Schule dauerhaft auf die Straße flüchten, wird um folgende Räume nicht herumkommen:

 

Cafe, Teestube oder Heimkneipe, die von Schülern kontrolliert aber selbständig auf freiwilliger Basis bewirtschaftet werden, vielleicht mit wöchentlicher Disco, haben sich in unserem Haus sehr bewährt. Die Ausstattung dieses Raumes mit Thekenelementen, Kühlschrank, Herd, Musikanlage und eventuell einer kleinen Bühne für Auftritte sind anzustreben.

 

Der Lese- oder Seminarraum für Kurse aller Art, möglichst einer der gemütlichsten Räume im Haus, sollte zum Lesen einladen, ein zwei Tageszeitungen sind Pflicht. Eine kleine Heimbücherei kann vielleicht integriert werden.

 

Fernsehräume

 

Kicker- Billardraum sind Pflicht. Glückspielautomaten sind in jedem Fall zu vermeiden.

 

Tischtennisraum

 

Werk- und Handwerksraum. Seine Ausstattung sollte möglichst viele Verwendungen zulassen, etwa Keramikarbeiten, Malen, Emaillieren, Batiken usw.

 

Der Speisesaal, als der größte Raum, sollte auch für Vorträge, Versammlungen, Tanzkurse usw. genutzt werden können.

 

Turnhalle und Außensportanlagen sind wohl nur bei räumlicher Nähe zur Schule möglich. In unserem Internat ist diese Verbindung gegeben und wird neben der Heimkneipe am meisten frequentiert.

Falls dies nicht möglich ist, sind Abendtermine in Turnhallen zu belegen, was bei räumlicher Entfernung aber ein Mehr an betreuendem Personal bedeutet.

 

Fitnessraum

 

Wichtig! Bei allen Freizeiträumen ist auf widerstandsfähige Raumverkleidungen zu achten. Sichtziegelwerk, Rupfentapeten und abgehängte Holzdecken haben sich gut bewährt.

 

Wichtige Anregungen:

 

Bedauerlicherweise werden Internatsbauten oft ohne Wettbewerb an örtliche Architekten vergeben, so dass ein Architekt oft nur ein Internat im Leben baut und bei Folgebauten nicht aus seinen Fehlern lernen kann. Oft wird nicht einmal auf Sachkundigkeit geachtet. Der Besuch bestehender Internate muss dringend vor jeder Planung angeraten werden, um nicht alle Fehler selber machen zu müssen!

 

Bei modernen Bauten wird oft der Lärmschutz sträflich vernachlässigt. Durch geschickt durchdachte Anordnung des Schlaf- und Freizeitbereichs, der Hausmeister und Heimleiterwohnung, etwa durch Aufgliederung in verschiedene Gebäudekomplexe, könnte Dauerkonflikte beim Betrieb verhindert werden!

 

! Weitere Abschnitte des Referats, wie etwa das Kapitel über Personelle Voraussetzungen oder den Erfahrungen im Wörishofer Internat sind noch nicht digitalisiert!