Gefährliche Emmissionen aus der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft trägt weltweit mit rund 15 Prozent der Treibhausgas-Emissionen zur globalen Klimaveränderung bei. Dabei werden durch die landwirtschaftliche Erzeugung neben CO2 auch die besonders wirksamen Spurengase Distickstoffoxid (N2O), Ammoniak (NH3) und Methan (CH4) emittiert. Hauptursachen hierfür sind der Viehbestand, der Einsatz von Gülle- und Mineraldünger sowie der allgemeine Energieverbrauch der Landwirtschaft.
Emissionen aus der Düngung Der Einsatz von Stickstoffdüngemitteln verursacht erhebliche Emissionen von Distickstoffoxid (Lachgas), da ca. ein bis drei Prozent des Stickstoffs bei einer Düngung durch mineralische Stickstoffdünger als N2O in die Atmosphäre freigesetzt wird. Die Höhe der Emission von Lachgas wird wesentlich durch den Nitratgehalt in Boden und Wasser beeinflusst: Je größer die flächenbezogenen Stickstoffsalden, umso größer sind die potenziell resultierenden, löslichen Stickstoffgehalte und die im Zuge der mikrobiellen Stickstoffumsetzungen im Boden entstehenden Lachgasemissionen.
36 Prozent der anthropogen verursachten Emissionen von Lachgas, das ein fast 300 mal größeres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid hat, stammen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Seit zehn Jahren liegen die Stickstoffüberschüsse in Deutschland bei durchschnittlich 120 kg/ha.
Emissionen aus der Viehhaltung Bei der Viehhaltung spielen vor allem die Stickstoffverbindungen Ammoniak (NH3) und Nitrat (NO3) sowie das Treibhausgas Methan (CH3) eine große Rolle. Methan wird durch die Gärung in den Vormägen von Wiederkäuern (Rind, Schaf, Ziege) und durch die Ausgasungen aus tierischen Exkrementen (v.a. Gülle) emittiert. Der Anteil des Agrarsektors an der Gesamtemission von Methan beträgt 32 Prozent.
Die Emission von Ammoniak entsteht vor allem bei der Stallhaltung und der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Ihr Anteil an den nationalen Gesamtemissionen macht 95 Prozent aus.
Klimaschutzleistungen des ökologischen Landbaus Der ökologische Landbau leistet aufgrund weitgehend geschlossener Betriebskreisläufe, den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel sowie einem geringeren Tierbesatz systemimmanent bedeutende Beiträge zum Klimaschutz.
Durch den Verzicht auf Mineraldünger, Pestizide und den Ersatz von Zukauf-Futtermitteln durch Leguminosen ergeben sich unterschiedliche Effizienzen und Energiebilanzen zwischen dem konventionellen und dem ökologischen Landbau. Dies hat eine Einsparung an fossiler Energie von bis zu 65 Prozent und damit eine Reduzierung der klimarelevanten Kohlendioxid-Emissionen in Höhe von etwa 60 Prozent durch ökologische Landbewirtschaftung zur Folge. Berechnet auf den Einsatz von Primärenergie pro Tonne Getreide verbraucht der Ökolandbau immer noch 34 Prozent weniger Primärenergie als konventionelle Methoden. 1 kg Öko-Brot benötigt also nur 66 Prozent der Primärenergie eines konventionellen Brotes.
Im Ökolandbau sind 51 Prozent des emittierten CO2 auf den direkten Energieeinsatz (Treib- und Schmierstoffe) zurückzuführen, im konventionellen Landbau ist hingegen der hohe Anteil an indirekten Energieträgern (externe Betriebsmittel) Ursache für 80 Prozent der CO2-Emissionen. Bezogen auf den CO2-Einsatz zeigt das Output-Input-Verhältnis für CO2 bei ökologischer Bewirtschaftung mit 45:1 im Vergleich zu 22:1 (konventionell) eine etwa 2-fach höhere Effizienz.
Mit seinen im Vergleich zum konventionellen Landbau höheren Gehalten an organischer Bodensubstanz als Folge humusmehrender Fruchtfolgen, Stallmistdüngung und schonender Bodenbearbeitung schafft der Ökolandbau auch eine deutlich größere Senke für CO2 im Boden. Damit realisiert der ökologische Landbau klimarelevant zahlreiche Leistungen, die für eine effiziente CO2-Rückbindungsstrategie landwirtschaftlicher Böden weltweit als notwendig erachtet werden.
Organische Düngung Der Ökolandbau verzichtet völlig auf leicht lösliche Stickstoffdünger, die Menge organischer Düngemittel ist durch die flächengebundene Tierhaltung begrenzt. Die geringere Zufuhr und Verfügbarkeit von Stickstoff in ökologisch bewirtschafteten Böden trägt zu deutlich reduzierten Lachgas-Emissionen bei.
Tierhaltung Aufgrund des geringeren Viehbesatzes und der Aufstallungsformen mit Einstreu und Festmist im Gegensatz zu stroharmen bzw. strohlosen Aufstallung mit Gülleproduktion sind die Methan-Emissionen im Ökolandbau deutlich geringer. Die wiederholt vorgebrachte Forderung einer Reduktion der Methan-Emissionen durch Leistungssteigerungen des Einzeltieres und geringere Bestandsgrößen berücksichtigt nicht, dass mit höherer Milchleistung auch die CH4-Emissionen aus den Exkrementen zunimmt. Nur bei einer höheren Lebensleistung und einem höheren Herdendurchschnittsalter - wie dies im Ökolandbau der Fall ist - ergeben sich deutliche Emissionsminderungen.
Je geringer der Viehbesatz, desto geringer sind auch die potenziellen, flächenbezogenen Ammoniak-Emissionen und umso höher ist die potenzielle Stickstoff-Ausnutzung ökologischer Düngung in der pflanzlichen Erzeugung. Der quantitativ begrenzte Stickstofffluss aufgrund von limitierten Zukäufen von Fremdfuttermitteln und betriebsfremden N-Düngemitteln trägt zusätzlich zu geringeren NH3-Emissionen im Ökolandbau bei. Weitere Reduktionsleistungen können darüber hinaus durch verbesserte Güllelagerungs- und -applikationstechniken erzielt werden.
Schlussfolgerungen für die Politik Vor dem Hintergrund der beschriebenen Vorteile kommt dem ökologischen Landbau auch aus Sicht einer zukunftsfähigen Klimapolitik eine Leitbildfunktion zu. Folgende Forderungen sind nach Auffassung des NABU daher vorrangig umzusetzen, um eine klimaschonendere, naturverträglichere Landwirtschaft zu fördern und dem Ökolandbau zum Durchbruch zu verhelfen.
Leitbild ökologischer Landbau - 20 Prozent in 10 Jahren • Entwicklung eines nationalen Aktionsplans zur Förderung des ökologischen Landbaus mit klaren Zielen, Maßnahmen und Zeitplänen im Zusammenhang mit der politischen Zielvorgabe '20 Prozent in 10 Jahren'. • Schaffung eines größeren Anreizes zur Umstellung von Betrieben durch deutliche Erhöhung der Flächenprämien in der Umstellungsphase und stärkere Differenzierung des Prämiengefüges in Bezug auf weniger anspruchsvolle Fördertatbestände. • Überarbeitung des Absatzfondsgesetzes mit dem Ziel, vermehrt ökologische und regionale Produkte zu fördern. • Offensive Markteinführung des neuen Ökosiegels und Durchführung einer allgemeinen Imagekampagne für Ökoprodukte mit einem zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. • Förderung der Verwendung von Ökoprodukten im Bereich öffentlicher Einrichtungen wie z.B. Kantinen und Krankenhäuser. • Umschichtung von 20 Prozent des vom BMVEL verwalteten Forschungshaushalts zu Gunsten einer Forschung für den ökologischen Landbau. • Gründung von mindestens vier Bundesinstituten für Ökolandbau mit regional bzw. naturräumlich unterschiedlichen Schwerpunkten.
Reform der agrarpolitischen Rahmenbedingungen • Verbindliche Verknüpfung sämtlicher Fördermaßnahmen mit der Einhaltung ökologischer Mindeststandards. • Flächenbindung der Tierhaltung entsprechend 2,0 GV/ ha. Ein Mindestanteil von 50 Prozent der Futtermittel sollte aus eigener Produktion kommen. • Einführung einer Abgabe auf stickstoffhaltige Düngemittel. • Abschaffung der EU-weiten Silomaisprämie und statt dessen Einführung einer allgemeinen Futterbauprämie für eiweißreiche Futterpflanzen (Ackerbohnen, Kleegras, Lupinen, Erbsen, Wicken etc.). • Einbeziehung des Grünlandes in die Flächenbeihilfe in Form einer Grünlandprämie.
Umwelt- und tiergerechte Haltung und Züchtung • Verpflichtung zu tier- und umweltgerechter Haltung (z.B. Verbot der Käfighaltung für Legehennen, von einstreulosen Haltungsformen bei Kälbern und Zuchtsauen, von ganzjähriger Anbindehaltung von Milchkühen ohne Weidegang) und Fütterung. • Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel für ökologische Tierzüchtungsprojekte und Unterstützung entsprechender Forschungsprojekte. • Anpassung der Zuchtwertschätzung an ökologische Erfordernisse, insbesondere durch Berücksichtigung von Kriterien wie Langlebigkeit und Lebensleistung. • Absenkung der Genehmigungsgrenzen für Anlagen der Tierhaltung und Änderung des Baugesetzbuches (Abbau der Privilegien für eine gewerbliche Landwirtschaft). |