Außenansicht

Das Europa der Chefs

Die Iren haben den Vertrag von Lissabon zu Recht gekippt - er hätte die Völker entmündigt, wenn auch in bester Absicht

Von Burkhard Hirsch


Man sollte aufhören, die Iren als regendurchnässte Schafhirten zu betrachten, die als einzige Europäer nicht in der Lage waren, die Segnungen des Vertrags von Lissabon zu begreifen. Die Referenden wären auch andernorts negativ ausgefallen:Weil man die Zustimmung der Wähler zu einem Vertrag weder bekommen kann noch bekommen sollte, den auch ein gutwilliger Leser nicht mehr verstehen kann. Und weil die handelnden Politiker nicht den mindesten Versuch unternommen haben, den Inhalt des Vertrags nüchtern darzustellen. Und weil der Vertrag versucht, den Völkern Europas eine bürokratische Obrigkeit überzustülpen, in wohlmeinender Entmündigung. Sollten die Iren nun mit dem Rauswurf bedroht werden, dann wäre diese Erpressung ein Akt der organisierten Kriminalität "im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", als den der Vertrag die EU bezeichnet. Man darf nicht bedroht werden, weil man auf einem rechtmäßigen Vertrag beharrt.

Wo ein Tabu gebrochen wird, beginnt das Denken. Wer den Vertrag von Lissabon kritisiert, verstößt in Deutschland gegen jede Political Correctness. Man tut gut daran, zunächst das Bekenntnis abzulegen, bis zu den Knien auf dem Boden der europäischen Integration zu stehen, sie für notwendig zu halten, freiwillig und demokratisch. Ja, sie ist es. Nach der Zürcher Rede Churchills vom 19. September 1946 hofften wir auf Vereinigte Staaten von Europa. Die ernüchternde Formel de Gaulles vom "Europa der Vaterländer" setzte ein anderes Ziel: möglichst enge Zusammenarbeit ja, Aufgabe der nationalen Identitäten nein.

Damit begann eine europäische Lebenslüge. Man administrierte ein Europa der Subventionen. Man bildete Organisationen, die staatsähnliche Funktionen erfüllen, aber weder Bundesstaat noch Staatenbund sein durften und darum "supranational" genannt wurden. Die nationalen Regierungen übten in "gouvernementaler Kooperation" direkt und indirekt dominierenden Einfluss auf die personellen Entscheidungen und die Rechtsetzung dieser Gebilde aus, zu Lasten der eigenen Parlamente, denen sie immer wieder vorschrieben, was sie nun gefälligst als europäisches Gemeinschaftsrecht zu vollziehen hätten. Es entstand ein Europa der Minister- und Ministerialräte, der "Staats- und Regierungschefs" - was für eine vorkonstitutionelle Bezeichnung! -, der Beamten mit diplomatischer Immunität, mit eigenen Finanzen, mit drei Hauptstädten Brüssel, Luxemburg und Straßburg, mit einem für den Normalbürger nur schwer zugänglichen Gerichtshof, der auf das möglichst ungestörte Funktionieren der Verwaltungen bedacht ist und darum die nach unserer Verfassung unveräußerliche Menschenwürde dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit unterwirft, und mit einem Parlament, in das sich die entscheidenden nationalen Politiker nicht wählen ließen. Es blieb ein Parlament mit nationalen Kontingenten, ohne Wahlkreise, ohne europäische Öffentlichkeit und darum mit besorgniserregend geringer Wahlbeteiligung. Das Parlament ist eine Hoffnung, zweifellos. Es bemüht sich. Aber es ändert nichts daran, dass Entscheidungsmechanismen entstanden sind, die man als Demokrat vielleicht gerade noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts übergangshalber akzeptiert hätte. Das Gebilde gebärdet sich als Staat, der nicht bemerkt hat, dass ihm etwas verlorengegangen ist: das Volk, von dem in einer Demokratie alle Staatsgewalt ausgehen muss und das in seiner Entscheidung frei ist, auch wenn sie der Regierung nicht gefällt.

Der Vertrag von Lissabon vollendet diese Entwicklung mit bewunderungswürdiger Konsequenz. Zwar wird das Parlament an mehr Entscheidungen beteiligt als bisher. Aber es hat kein Initiativrecht. Wo es nicht nur konsultiert oder informiert wird, ist es an die Initiative der Kommission und die Entscheidung des aus nationalen Ministern oder "Chefs" bestehenden Rates gebunden. In der Außenpolitik wird es wenigstens "gehört", in der Verteidigungspolitik, zu der militärische Interventionen und der militärische Einsatz im Inland gehören, hat es nichts zu sagen. Das Parlament hat auch bei der Wahl des "Europäischen Präsidenten" nichts zu sagen, bei der Wahl des Kommissionspräsidenten ist es ausschließlich an die personellen Vorschläge der Regierungschefs gebunden.

Der Vertrag unterstellt dem europäischen Regime nun auch den Kernbereich staatlicher Tätigkeit, nämlich Recht und Sicherheit, also die Freiheit. Die nationalen Parlamente scheiden aus, wenn europäisches Gemeinschaftsrecht beschlossen wurde. Dabei geht es auch um Strafverfahren, um die pauschale Anerkennung zivil- und strafrechtlicher Urteile, um polizeiliche Ermittlungsmethoden, um Haftbefehle und Auslieferungen, also nicht nur um weltenferne Gesetzgebung, sondern um staatliche Macht. Bei allen Entscheidungen können die Räte zur Mehrheitsentscheidung übergehen und sich zu Lasten ihrer nationalen Parlamente neue Befugnisse zuweisen. Die- se müssen dem nicht zustimmen. Sie können nur innerhalb kurzer Fristen widersprechen - wenn Bundestag und Bundesrat sich dabei einig sind. Die Bundesregierung hat nicht einmal einen Vorbehalt erklärt, dass Artikel 1 und die Grundsätze des Artikels 20 des Grundgesetzes unantastbar und selbst der Verfügungsgewalt des Bundestages von Verfassung wegen entzogen sind.

Der Vertrag von Lissabon etabliert den Staat einer bürokratischen Obrigkeit. Er ist die Vollendung einer Politik, die Symbole und Administration exekutiert hat, wo sie um die Zustimmung der Bürger hätte ringen müssen. Der Vertrag ist eine Verfassung, zu der bis jetzt aus guten Gründen die Zustimmung des Souveräns fehlt. Sollte sie in Kraft treten, dann wird sie in ihrer administrativen Einfalt zu heftigsten Auseinandersetzungen führen. Wir haben den Bundestag gewählt, damit er in der Bundesrepublik entscheidet, aber nicht über sie. Er darf und soll uns in ein europäisches Bündnis führen, aber er darf uns keiner neuen Verfassung unterwerfen, der wir, das Volk, nicht zugestimmt haben.

Die Weigerung der Iren kann ein Glücksfall sein, wenn die Europäer sich entschließen würden, eine demokratische Verfassung vorzulegen, mit den knappen und klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, zu denen schon heute eine Zustimmung der Unionsbürger zu erlangen ist. Man wird um sie ringen müssen, wie bei einer Bundestagswahl um die Zustimmung zu vielen komplexen Problemen. Das mag langsamer gehen und mühsamer sein. Na und? Auf Dauer wird Europa ein Europa der Bürger sein - oder es wird nicht sein.

Burkhard Hirsch war jahrzehntelang einer der führenden Innenpolitiker der FDP. Von 1994 bis 1998 war er Vizepräsident des Bundestags.Foto: dpa


Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.161, Samstag, den 12. Juli 2008