23.09.18 Amtliche Tierquälerei
Leserbrief an Straubinger Tagblatt zum
Bericht vom 18.9.19 "Bizarrer Rechtsstreit um Hui Buh" "Man glaubt erst an einen satirischen Beitrag, etwa dass das Münchner Landratsamt von Ponyhof-Ideologen übernommen wurde. Doch das Lachen gefriert, denn da wurde einer Familie von einer sturen Behörde ihr Haustier entführt und in eine ihm völlig fremde Welt gesteckt, so als wäre das nicht die eigentliche Tierquälerei. Begründung: Eine Ziege ist ein Herdentier und darf nicht allein gehalten werden, so als wenn ihre Menschenfamilie der Ziege Hui Buh nicht längst zur vertrauten Herde geworden wäre. Sind als nächstes die Hunde dran? Sie stammen vom Wolf ab und Wölfe können nur im Rudel überleben. Gilt das noch für Büchsenfleich fressende Zamperl? Bei welchen Schoßtieren machen Amtsschimmel halt? Und unbegreiflich: die Gerichte lassen sich für solchen Wahnsinn einspannen… Wissen diese weltfremden Akademiker nicht, dass Ziegen in unseren Breiten oft alleine gehalten wurden und fest zum Versorgungssystem der kleinen Leute gehörten? Die "Eisenbahnerziege" ging in den Sprachschatz ein, oder die „Ziege als Kuh des kleinen Mannes“. Selbst in den Großstädten und Kohlerevieren konnten Familien nur durch die Milch ihrer Ziege Kinder großziehen. Ziegen sind seit Jahrtausenden die Begleiter des Menschen. Ein wenig bekannter Umstand ist, dass sie bei Gefahr - anders als Schafe - nicht Schutz in der Herde suchen, sondern ihr Heil in der individuellen Flucht, was viel über ihr verkümmertes Herdendenken aussagt. Warum sind Veterinärämter oft so zögerlich, wenn es um wirkliche Tierquälerei geht, etwa bei der Massentierhaltung und der Marterei der Tiere durch Ohrmarken? Da ist es wohl einfacher sich Tierfreunden zuzuwenden, die einen Bock als Haustier halten. Nun, das wäre auch nicht meins, aber das geht niemanden etwas an, schon gar keine Behörde und auch kein Gericht. Wo ist die bayerische Ethik des leben und leben lassen geblieben? |