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zu Berateraffäre:
Von der Leyens Mobiltelefon "sicherheitsgelöscht"
Paradies für Lobbyisten
Politikerbestechung ist in
Deutschland noch immer kein Straftatbestand. Staatsanwälte sind dem
Justizminister, also der Politik unterstellt und Bestechungsgelder galten bis
vor kurzer Zeit als „Zuwendungen im Geschäftsverkehr“ und waren als
"nützliche Aufwendungen" steuerlich absetzbar. (Heute muss man
zumindest sehen, wie man es deklariert…)
Politische Narrenfreiheit
Solange Volksverdummung kein
Straftatbestand ist und es kein Verursacherprinzip gibt, genießen Politiker
Narrenfreiheit.
aus: Kernsätze aus meinen Briefen 1978-2013
http://www.hgeiss.de/texte/sprueche/sprueche.htm
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